Privatversicherte
Grundsätzlich sind die Regelungen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie bei privaten Versicherungen möglich, jedoch vertragsabhängig. Eine vorherige Einholung von Informationen dazu bei der entsprechenden Krankenkasse ist möglich. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Therapiestunde umfasst 50 Minuten und wird mit dem 2,8fachen Satz abgerechnet (122,41€). Ggfs. übernimmt Ihre Krankenkasse lediglich die Abrechnung des 2,3fachen Satzes (100,55€), sodass u.U. für den privat Versicherten pro Stunde 21,86€ Selbstzahlerkosten anfallen (die aktuelle Bewertung einer Einzeltherapie der gesetzlichen Krankenkassen liegt mit allen üblich abrechenbaren Leistungen im Quartal im Schnitt bei circa 123,78€).
Beihilfeberechtigt
Für Beihilfeberechtigte, übernimmt die Beihilfe in der Regel 50% – 80 % der Kosten. Die restlichen Kosten werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen. Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
Selbstzahler
Die Vergütung der psychotherapeutischen Behandlung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten können auch jederzeit selbst getragen werden.
Gesetzlich Versicherte
urch die vorhandene Approbation ist eine Anfrage zur Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens auch bei gesetzlichen Krankenkassen möglich. Die entsprechende Entscheidung darüber trifft die zuständige Krankenkasse. Was als Nachweis dafür notwendig ist, können sie hier nachlesen:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung
Grundlage der therapeutischen Behandlung ist ein Behandlungsvertrag.